♥ Das neue Personenstandgesetz ab 15.Mai gültig ♥

Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden – erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben.

 

Hier findet ihr alle wichtigen Informationen !

 

Es ist so toll, daß jetzt endlich auch die ganz kleinen Sternchen als Kinder anerkannt werden 

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Kommentare: 1
  • #1

    Kathi (Mittwoch, 15 Mai 2013 15:13)

    Endlich ! Da habe ich mich schon immer danach gesehnt, dass auch diese ganz Kleinen als richtige Kinder wahrgenommen werden, auch wenn sie noch so winzig sind...

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  • neuer Eintrag Austausch Zwillinge
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             aktualisiert am 21.09.2023